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Allgemeine Geschäftsbedingungen

SWISSPEAK Resorts

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Grundlegende Bestimmungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Gast (der Gast) und SWISSPEAK Experience SA (SPE) als Vertreterin der SWISSPEAK Resorts Meiringen, SWISSPEAK Resorts Vercorin und SWISSPEAK Resorts Zinal (die Residenzen). Der Einfachheit halber ist hier stets die Rede von einem Vertrag, unabhängig davon, auf welche Leistung sich diese AGB beziehen. Es sind ausschliesslich diejenigen Bedingungen der Residenz massgebend, welche zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gelten. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes gelten nur, wenn dies vor Unterzeichnung des Vertrags ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGB als unwirksam erweisen, bleibt die Gültigkeit des Vertrags und der übrigen Bestimmungen der AGB hiervon unberührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

2. Gerichtsstand / anwendbares Recht

Gerichtsstand bei allfälligen aus diesem Vertrag resultierenden Streitigkeiten ist Sitten im Kanton Wallis, sofern das Gesetz keine andere zuständige Gerichtsbarkeit vorsieht. Für alle vertraglichen Vereinbarungen, Reservierungen und allfällige Zusatzvereinbarungen sowie für sämtliche Rahmenbedingungen gilt schweizerisches Recht. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Residenz.

 

3. Definitionen

Gruppen: Um Gruppen im Sinne der AGB handelt es sich bei Reisegruppen mit mindestens 3 Zimmern, die über eine Reservierung verfügen.
Schriftliche Bestätigungen: Auf dem Postweg oder per E-Mail übermittelte Nachrichten gelten als schriftliche Bestätigungen. Die Vertragsparteien sind der Gast und die Residenz.

 

4. Vertragsgegenstand / Geltungsbereich

Der Vertrag über die Anmietung von Apartments, Seminarräumen oder anderer Räumlichkeiten und Leistungen wird mit der schriftlichen Bestätigung des Gastes oder konkludent geschlossen. Buchungen, die am Tag der Anreise vorgenommen werden, werden mit ihrer Annahme durch die Residenz verbindlich. Vertragsänderungen sind für die Residenz erst nach ihrer (schriftlichen) Bestätigung bindend. Änderungen oder Zusätze, die der Gast einseitig am Vertrag vornimmt, sind unwirksam. Die Untervermietung oder Verlängerung der Anmietung der zur Verfügung gestellten Apartments sowie deren nicht ausschliessliche Nutzung als Unterkunft bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung von SPR.

 

5. Leistungsumfang  

Der Leistungsumfang des Vertrags hängt von der vom Gast vorgenommen und bestätigten Buchung ab. Vorbehaltlich anderer vertraglicher Bestimmungen hat der Gast kein Anrecht auf ein bestimmtes Apartment. Sollte trotz bestätigter Reservation kein Apartment in der Residenz verfügbar sein, muss diese den Gast rechtzeitig darüber in Kenntnis setzen und ihm ein vergleichbares Zimmer oder Apartment in einem nahegelegenen Hotel der entsprechenden oder höheren Kategorie anbieten. Allfällige Mehrkosten für die Ersatzunterkunft gehen zulasten der Residenz. Lehnt der Gast das Ersatzzimmer ab, muss ihm die Residenz die von ihm bereits erbrachten Leistungen (z.B. Anzahlung) unverzüglich rückerstatten. Bei einer gleichwertigen Ersatzunterkunft kann der Gast keine weiteren Ansprüche geltend machen.

 

6. Nutzungsdauer

Vorbehaltlich anderer Bestimmungen kann der Gast die gemieteten Räume am Ankunftstag ab 16.00 Uhr und am Abreisetag bis 10.00 Uhr nutzen. Räumt der Gast das Zimmer mit einer Verspätung von 4 Stunden oder mehr, kann die Residenz ihm 50% des vollen Unterkunftspreises (Katalogpreis) in Rechnung stellen für die Zeit, welche die vertragliche Nutzungsdauer übersteigt, ohne nach einem "late check-out" gefragt und dafür bezahlt zu haben. Dem Gast steht gemäss Vertrag kein Anspruch auf eine Verlängerung der üblichen Nutzungsdauer zu; die Geltendmachung von Schadenersatzforderungen bleibt vorbehalten. Bei einer verspäteten Räumung des Zimmers behält sich die Residenz das Recht vor, das Gepäck des Gastes aus dem Zimmer zu nehmen und es gegen Bezahlung an einem geeigneten Ort zu verwahren.

 

7. Preise / Zahlungsverpflichtung

Die von der Residenz angegebenen Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und beinhalten die gesetzliche MwSt. Der Gast hat für die Bereitstellung des Apartments und der anderen Leistungen, die er in Anspruch nimmt, die vereinbarten bzw. geltenden Preise der Residenz zu bezahlen. Dies gilt ebenfalls für die Bestellungen seiner Begleitpersonen und Besucher. Kommt es nach Vertragsschluss zu einer gesetzlichen Steuererhöhung, ist diese vom Kunden zu tragen. Die in ausländischen Währungen angegebenen Preise gelten als Richtwerte und berechnen sich nach dem Tageskurs. Massgebend sind ausschliesslich die von der Residenz angegebenen Preise. Die Residenz kann die Preise anpassen, falls der Gast nachträglich die Nummer des reservierten Apartments, die mit der Residenz vereinbarte Leistung oder die Aufenthaltsdauer ändern möchte. Die Residenz kann nach Vereinbarung bzw. ab einem Buchungsbetrag von CHF 10’000.- eine Anzahlung von 50% des Gesamtbuchungsbetrags verlangen.

Bei Gruppenbuchungen und Konferenzen verlangen wir bei der definitiven Buchung eine Anzahlung von 30% bis zu 12 Wochen vor Ankunft. Die Anzahlung gilt als Teilzahlung des vereinbarten Betrags. Anstelle einer Anzahlung kann die Residenz eine Kreditkartengarantie verlangen. Anzahlungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung zu entrichten. Bei kurzfristigen Buchungen verlangt die Residenz eine Kreditkartengarantie über den gesamten Buchungsbetrag. Wird die Anzahlung nicht geleitestet oder die Kreditkartengarantie nicht rechtzeitig erbracht, kann die Residenz den Vertrag (einschliesslich Leistungsversprechen) unverzüglich (ohne Mahnung) kündigen und die in Ziffer 9 dieser AGB vorgesehenen Annulierungsgebühren verlangen. Die Residenz ist berechtigt, dem Gast jederzeit eine Rechnung bzw. eine Zwischenrechnung für ihre Leistungen zu erstellen. Die Schlussrechnung beinhaltet den vereinbarten Preis sowie eventuelle Zusatzgebühren für weitere Leistungen, welche die Residenz für den Kunden und/oder seine Begleitpersonen erbringt. Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen ist die Schlussrechnung spätestens beim Check-out am Abreisetag in Schweizer Franken, entweder in bar oder mit einer akzeptierten Kreditkarte zu begleichen.

 

8. Kündigung seitens der Residenz

Die Residenz kann den Vertrag aus objektiv gerechtfertigtem Grund jederzeit ausserordentlich und unverzüglich durch eine einseitige schriftliche Erklärung kündigen. Als objektiv gerechtfertigte Gründe gelten unter anderem:

  • Anzahlungen oder Garantien, die nicht innerhalb der von der Residenz eingeräumten Frist geleistet bzw. abgegeben werden;
  • höhere Gewalt oder andere Umstände ausserhalb des Einflussbereichs der Residenz, welche die Erfüllung des Vertrags objektiv unmöglich machen;
  • Apartments oder Räume, die unter unklaren oder falschen Angaben wie etwa zur Identität des Kunden oder zum Nutzungs- oder Aufenthaltszweck gebucht oder genutzt werden;
  • wenn die Residenz berechtigte Gründe hat zur Annahme, dass die Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen den reibungslosen Ablauf ihrer Geschäftsaktivität, die Sicherheit oder den guten Ruf der Residenz beeinträchtigen könnte;
  • die Zahlungsunfähigkeit (Insolvenz oder fruchtlose Pfändung) oder Einstellung der Zahlungen des Gastes;
  • ein illegaler Aufenthaltszweck oder -grund.

Die Kündigung durch die Residenz aus den obengenannten Gründen begründet keinerlei Anspruch des Kunden auf Entschädigung und die gebuchten Leistungen müssen grundsätzlich auch weiterhin bezahlt werden.

 

9. Buchungsstornierung / Stornierungskosten

Stornierung

Buchungen können nur mit dem schriftlichen Einverständnis der Residenz storniert werden. Liegt diese nicht vor, ist der vereinbarte Preis zu bezahlen, auch wenn der Gast die vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Bei Nichterscheinen des Kunden («No-Show») wird mindestens eine Nacht in Rechnung gestellt. Für die Verrechnung der Stornogebühren dient der Eingang der schriftlichen Stornierung bei der Residenz als Referenzzeitpunkt. Dies gilt für Briefe, Faxe und E-Mails gleichermassen. Kündigt der Gast den Vertrag ohne akzeptierte Stornierung oder verschiebt bzw. beendet er bestimmte reservierte Leistungen, kann ihm die Residenz folgende Stornogebühren in Rechnung stellen:

 

a) Stornogebühren

  • 30 bis 7 Tage vor der Ankunft 50% des Gesamtbetrages.
  • Von 6 bis 1 Tag vor der Ankunft oder bei "no show" 100% des Gesamtbetrages.


Stornierung 1 Tag vor Anreise kostenlos :

Aus Gründen, die nur mit dem Covid-19 zusammenhängen, nur aus den folgenden Gründen:

Staatliche Reisebeschränkungen hindern Sie aus den folgenden Gründen daran, in die SWISSPEAK Resorts zu reisen:

  • Abgrenzung Ihres Ursprungs- oder Zielgebiets.
  • Die Grenzschließung zwischen Ihrem Herkunftsland und Ihrem Bestimmungsland
  • Eine Quarantänezeit, die für Urlauber, die in Ihr Zielgebiet reisen, einzuhalten ist

    Aus allen anderen Gründen gelten die ursprünglichen Annullierungsbedingungen, d.h. diejenigen, die vor dem Ausbruch der Pandemie in Kraft waren.

 

Die Rückerstattung der Buchung erfolgt in Form eines Wertgutscheins, der bei einem nächsten Aufenthalt wieder eingelöst werden kann.  


Stornierung 7 Tage vor Anreise kostenlos: 

Sollten die Skigebiete (Hasliberg, Vercorin und Grimentz/Zinal) der verschiedenen SWISSPEAK Resorts Destinationen diesen Winter aufgrund von Covid-19 nicht öffnen , stehen den Gästen der SWISSPEAK Resorts zwei Möglichkeiten zur Verfügung: 

  • Stornierung : Rückerstatung 90% des Gesamtbetrags
  • Verschieben Sie Ihre Reservierung : kostenlos
  • Aus allen anderen Gründen gelten die ursprünglichen Annullierungsbedingungen, d.h. diejenigen, die vor dem Ausbruch der Pandemie in Kraft waren.

Die Rückerstattung der Buchung erfolgt in Form eines Wertgutscheins, der bei einem nächsten Aufenthalt wieder eingelöst werden kann.  


b) Stornierungsbedingungen für Gruppen/Konferenzen

Bei einer Stornierung bis zu 12 Wochen vor Ankunft werden keine Stornogebühren verrechnet. Bei einer Stornierung von bis zu 20% der reservierten Zimmer 12 bis 8 Wochen vor Ankunft werden keine Stornogebühren verrechnet. Übersteigt die Stornierung diesen Prozentsatz, werden 50% des vereinbarten Betrags in Rechnung gestellt. Liegen zwischen der Stornierung Ihrer Buchung und der Ankunft 8 Wochen oder weniger, wird der Gesamtbetrag für jedes stornierte Zimmer in Rechnung gestellt. Weitere Depot- und/oder Stornogebühren können schriftlich vereinbart werden.

 

c) Schadenminderung

Bei Buchungsstornierungen von Privatpersonen wie Gruppen ist die Residenz darum bemüht, die nicht in Anspruch genommenen Leistungen an andere Personen abzutreten. Sollte es der Residenz gelingen, stornierte Leistungen innerhalb der vereinbarten Frist Dritten bereitzustellen, reduzieren sich die Stornogebühren des Gastes um den Betrag, welchen diese Dritten für die stornierten Leistungen bezahlen.

 

d) Verhinderte Anreise

Sollte der Gast aus Gründen höherer Gewalt (Überschwemmung, Lawine, Erdbeben etc.) nicht oder nicht rechtzeitig anreisen können, werden ihm die Ausfalltage nicht in Rechnung gestellt. Der Gast muss die Unmöglichkeit der Anreise beweisen. Sobald die Anreise wieder möglich ist, besteht jedoch eine erneute Verpflichtung zur Bezahlung der Unterkunft.

 

10. Vorzeitige Abreise

Reist der Gast vorzeitig ab, ist die Residenz berechtigt, ihm 100% aller gebuchten Leistungen in Rechnung zu stellen. Im Falle einer vorzeitigen Abreise bemüht sich die Residenz, die nicht in Anspruch genommenen Leistungen an andere Personen abzutreten. Sollte es der Residenz gelingen, stornierte Leistungen innerhalb der vereinbarten Frist Dritten bereitzustellen, reduzieren sich die Stornogebühren des Gastes um den Betrag, welchen diese Dritten für die Leistungen bezahlen.

 

11. Aufenthalt / Schlüssel / Sicherheit / Internet / Rauchen

Das Hotelzimmer ist ausschliesslich für den registrierten Gast reserviert. Die Abtretung des Zimmers an einen Dritten oder seine Nutzung durch eine zusätzliche Person unterliegt der (schriftlichen) Genehmigung der Residenz. Mit der Unterzeichnung des Vertrags erwirbt der Gast für alle die Reservierung umfassende Personen das Recht auf die übliche Nutzung der angemieteten Räume und Einrichtungen, von denen die Gäste normalerweise ohne weiteres Gebrauch machen können, sowie auf die üblichen Service-Leistungen. Der Gast muss seine Rechte gemäss den eventuell vorhandenen Regeln der Residenz und/oder der Gästeordnung (interne Regeln) ausüben. Die von der Residenz ausgegebene Zimmerkarte bleibt Eigentum der Residenz und ermöglicht rund um die Uhr Zugang zur Residenz. Bei Verlust der Karte/des Schlüssels muss die Rezeption unverzüglich informiert werden. Eine Beschädigung oder der Verlust der Karte wird dem Gast mit CHF 10.00 in Rechnung gestellt. Für den Internetzugang muss der Gast seine E-Mail-Adresse auf dem Internetportal der Residenz angeben. Dieser Service ist für alle Gäste gratis. Der Gast ist verantwortlich für die Verwendung seiner Zugangsdaten. Er haftet für missbräuchliches und illegales Verhalten bei der Internetnutzung. In der gesamten Residenz ist das Rauchen nur an den eigens hierfür ausgewiesenen Orten gestattet.

 

12. Verlängerung des Aufenthalts

Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen hat der Gast kein Anrecht auf eine Verlängerung seines Aufenthalts. Kann der Gast die Residenz am Abreisetag nicht verlassen, weil sämtliche Zugangswege infolge aussergewöhnlicher, nicht vorhersehbarer Umstände oder höherer Gewalt (z.B. starker Schneefall, Überschwemmung etc.) geschlossen oder unpassierbar sind, verlängert sich der Vertrag automatisch zu den bisherigen Bedingungen, bis die Abreise wieder möglich ist.

 

13. Zusatzbedingungen für Gruppen

Die Gruppentarife gelten nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung und schriftlicher Bestätigung der Residenz. Für Gruppen unter 3 Apartments gelten die Tarife für Privatpersonen. Die definitive Personenzahl der Gruppe (einschliesslich Namensverzeichnis) muss der Residenz spätestens 10 Kalendertage vor Ankunft der Gruppe übermittelt werden. Im Falle der Stornierung einer Gruppenreservierung gelten die Stornogebühren gemäss Ziffer 9.

 

14. Essen und Getränke bei Anlässen in der Residenz

Das Essen und die Getränke müssen ausnahmslos in der Residenz gekauft werden. In bestimmten Fällen (Spezialitäten etc.) kann diesbezüglich eine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen werden. Die Residenz ist dann berechtigt, ein Service- oder Zapfengeld zu verlangen. Diese Bestimmung gilt nicht für Buchungen von Privatpersonen. Die Gäste können frei entscheiden, wo sie ihre Getränke und Lebensmittel für die Verpflegung in den Apartments besorgen.

 

15. Durchführung von Veranstaltungen

Falls die Residenz auf Veranlassung des Gastes technische Gerätschaften oder sonstige Vorrichtungen bei Dritten beschafft, handelt sie im Auftrag des Gastes. Der Gast ist verantwortlich für den sorgsamen Umgang mit den Gerätschaften und Vorrichtungen sowie für deren ordnungsgemässe Rückgabe. Der Gast entbindet die Residenz von sämtlichen Reklamationen Dritter, die aus der Bereitstellung dieser Gerätschaften und Vorrichtungen resultieren. Möchte der Gast seine eigenen Vorrichtungen und Elektrogeräte nutzen und diese an das Stromnetz der Residenz anschliessen, muss er dafür vorab eine schriftliche Genehmigung bei der Residenz einholen. Der Gast kommt für Vorfälle mit oder Beschädigungen von Elektroanlagen der Residenz infolge der Nutzung dieser Vorrichtungen und Gerätschaften auf, sofern die Residenz nicht selbst dafür einzustehen hat. Die Residenz kann die durch die Nutzung der elektronischen Vorrichtungen und Geräte entstandenen Stromkosten pauschal veranschlagen und in Rechnung stellen. Mit der entsprechenden Genehmigung der Residenz ist der Gast berechtigt, seine eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungshardware zu nutzen. Die Residenz kann diesbezüglich Anschluss- und Verbindungsgebühren von ihm verlangen. Störungen elektronischer Geräte oder anderer Gerätschaften, die von der Residenz bereitgestellt wurden, werden schnellstmöglich behoben, nachdem der Gast diese angezeigt hat. Sofern die Störung nicht von der Residenz zu verantworten ist, ergibt sich daraus keinerlei Minderung des Leistungsanspruchs und die Störung begründet keinerlei Haftungsansprüche. Der Gast hat sämtliche, gegebenenfalls erforderlichen offiziellen Genehmigungen für die Durchführung des Anlasses einzuholen. Er muss sich an sämtliche Genehmigungen und andere öffentlich-rechtliche Bestimmungen, die für den Anlass gelten, halten. Bussen für die Verletzung von Genehmigungen sind vom Gast zu bezahlen.

Bei Veranstaltungen mit Musik und Ton ist der Gast für die Vornahme der erforderlichen Formalitäten und Zahlungen bei den zuständigen Einrichtungen (z.B. SUISA) verantwortlich.

 

16. Vom Gast mitgebrachte Gegenstände

Das Aufstellen von Ausstellungsgegenständen, persönlichen Gegenständen und anderen Dingen, die der Gast in die für die Anlässe vorgesehenen Räumlichkeiten oder Bereiche mitbringt, erfolgt auf eigene Gefahr. Die Residenz übernimmt keinerlei Obhuts- oder Aufsichtspflicht. Die Residenz weist jegliche Verantwortung für den Verlust, das Verschwinden oder die Beschädigung mitgebrachter Gegenstände von sich, es sei denn es liegt ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln ihrerseits vor. Die Versicherung der mitgebrachten Gegenstände obliegt dem Gast. Das mitgebrachte Dekomaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Die Residenz kann einen offiziellen Nachweis hierfür verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen müssen das Verzeichnis und der Aufbau der Gegenstände vorab mit der Residenz vereinbart werden. Die Ausstellungsgegenstände und andere Gegenstände müssen unmittelbar nach dem Anlass entfernt werden. Die Residenz kann zurückgelassene Gegenstände auf Kosten des Gastes abholen und/oder zwischenlagern lassen. Ist die Abholung mit übermässig hohen Kosten verbunden, kann die Residenz die Gegenstände in dem Veranstaltungsraum belassen und dem Gast den üblichen Mietzins für die Dauer des Verbleibs der Gegenstände in dem Raum in Rechnung stellen. Verpackungen (Kartons, Kisten, Plastikverpackungen etc.), in denen das Material für den Anlass an den Gast oder an Dritte geliefert wurde, müssen vom Gast entsorgt werden. Hinterlässt der Gast Verpackungsmaterial, ist die Residenz berechtigt, dieses auf seine Kosten zu entsorgen.

 

17. Handlungen, Nutzung und Verantwortlichkeiten

 

a) Die Residenz

Die Residenz schliesst Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ihre Haftung gegenüber dem Gast aufgrund von leichter oder mittlerer Fahrlässigkeit aus und kommt nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden auf. Sollten bei den Leistungen der Residenz Störungen oder Mängel auftreten, wird die Residenz sich bemühen diese nach der Anzeige durch den Gast unverzüglich zu beseitigen. Setzt der Gast die Residenz nicht rechtzeitig über einen Mangel in Kenntnis, hat er keinen Anspruch auf eine Minderung des vertraglich vereinbarten Preises. Die Residenz haftet für im gesetzlichen Rahmen, d.h. bis zu einem Betrag von CHF 1000.- für die von den Gästen mitgebrachten Gegenstände. Als mitgebrachte Gegenstände gelten alle Gegenstände, die der Gast in seinem Apartment aufbewahrt. Die Residenz haftet nicht bei leichter und / oder mittlerer Fahrlässigkeit. Werden wertvolle Gegenstände (Schmuck etc.), Bargeld oder Wertpapiere nicht im Safe der Residenz verwahrt, ist die Haftung der Residenz ihm Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ausgeschlossen. Die Residenz empfiehlt, Bargeld und wertvolle Gegenstände in den Rezeptionssafe zu legen. Wird ein Schaden nicht unmittelbar nach seiner Entdeckung gemeldet, erlöschen die Rechte des Gastes. Die Residenz haftet für keinerlei Rechtsansprüche betreffend Leistungen, bei denen sie gegenüber dem Gast nur die Rolle einer Vermittlerin spielt. Die Residenz lehnt jegliche Verantwortung bezüglich des Diebstahls und / oder die Beschädigung von Gegenständen Dritter ab.

 

b) Gast

Der Gast haftet gegenüber der Residenz für sämtliche von ihm selbst, seinen Begleit- und Hilfspersonen oder Anlassteilnehmern verursachte Beschädigungen und Verluste, ohne dass die Residenz einen Nachweis für die Verantwortung des Gastes erbringen muss. Der Gast ist verantwortlich für die ordnungsgemässe Nutzung und den regelkonformen Ersatz sämtlicher technischer Mittel / Anlagen, die ihm die Residenz zur Verfügung stellt oder die er sich auf eigene Rechnung über Dritte beschafft, und er haftet im Falle ihrer Beschädigung oder ihres Verlusts.

 

c) Dritte

Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, steht er als reservierende Person für sämtliche aus dem Vertrag resultierende Pflichten gegenüber der Residenz ein. Hiervon unberührt bleibt, dass die reservierende Person dem Gast sämtliche Buchungsinformationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, übermitteln muss.

 

18. Begleittiere

Es gelten ausschliesslich Hunde als Begleittiere. Pro Apartment ist 2 Tier erlaubt, ausser in den Studios. Die Kosten belaufen sich auf CHF 10.00 pro Tag (CHF 24.00 in Brigels). Bringt ein Gast einen Hund mit in die Residenz, hat er diesen während seines Aufenthalts ordnungsgemäss zu halten und zu beaufsichtigen oder ihn durch entsprechend befähigte Dritte hüten oder beaufsichtigen zu lassen. Tiere haben weder Zutritt zu Gemeinschaftsräumen (Kids Room, Gaming Room) und Anlässen noch zum «Wellness-Bereich» der Residenz.

 

19. Gefundene Gegenstände

Gefundene Gegenstände werden an ihren Eigentümer zurückgeschickt, sofern seine Identität eindeutig festgestellt werden konnte und die Residenz seine Wohn- oder Firmenadresse kennt. Der Gast trägt die Kosten und Risiken des Versands. Bestehen Zweifel über die Identität des Eigentümers, werden die Gegenstände nach einer Aufbewahrungsfrist von drei Monaten ins Fundbüro gebracht.

 

20. Sonstige Bestimmungen

Wünscht der Gast Leistungen, welche die Residenz nicht selbst anbietet, so handelt die Residenz lediglich als Vermittlerin. Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Sofern diese angepasst werden können, unterliegt der Schadensersatzanspruch des Gastes einer absoluten Verjährungsfrist von 6 Monaten nach seiner Anreise. Annoncen in den Medien (namentlich in Zeitungen, im Radio, Fernsehen und Internet) zur Bekanntgabe von Anlässen in der Residenz bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Residenz, unabhängig davon, ob das Firmenlogo verwendet wird oder nicht. Beleidigende oder rufschädigende Kommentare auf Bewertungsplattformen (wie Tripadvisor) betreffend das Angebot der Residenz, bei denen es sich nachweislich um eine Verleumdung handelt und welche die Residenz widerlegen konnte, werden den zuständigen Behörden gemeldet. Die Residenz behält sich das Recht vor, Schadensersatz und Genugtuung zu verlangen.

 

21. Akzeptierte Zahlungsmittel

Zahlung in bar, mit Debitkarten, Visa, Mastercard/Eurocard.

 Persönliche Schecks können nicht angenommen werden und wir bitten Sie um Ihr Verständnis.

 Bei der Buchung werden 50% des Buchungsbetrags von der bei der Buchung angegebenen Kreditkarte eingezogen. 

 Die Zahlung des Restbetrags erfolgt 30 Tage vor der Ankunft über einen vom Wohnheim zugesandten Zahlungslink.


22. Aufpreise

Aufpreis für Frühstück  CHF 19.00 pro Tag und Person

Nutzung der Schlafcouch  im Preis der Reservierung inkl.

Kinder von 0 bis 6 übernachten kostenlos

Tiere (2 maximum)  CHF 10.00 pro Tag (ohne Futter) in Meiringen,  Vercorin und Zinal. CHF 24.00 pro Tag in Brigels. 

Assen Parkplatz 10min weit entfernt vom Resort : CHF 5.00 pro Tag (nur in Meiningen)

Parkplatz  CHF 10.00 pro Tag

Garage CHF 15.00 pro Tag

Kurtaxe (nicht enthalten)

Brigels: Kurtaxe im Apartmentpreis inbegriffen

Meiringen: CHF 4.50 pro Erwachsener und Nacht CHF 3.00 pro Kind und Nacht (6-16 Jahre) Kostenlos von 0 bis 6 Jahren

Vercorin: CHF 3.00 pro Erwachsener und Nacht CHF 1.50 pro Kind und Nacht (6-16 Jahre) Kostenlos von 0 bis 6 Jahren

Zinal CHF 4.00 pro Erwachsener und Nacht CHF 2.00 pro Kind und Nacht (6-16 Jahre) Kostenlos von 0 bis 6 Jahren

 

23. Kreditkarteninformationen

Kreditkarteninformationen werden vertraulich behandelt. Sofern in den Buchungsbedingungen nichts anderes angegeben ist, werden im Voraus keine Abbuchungen vorgenommen. Die Kreditkarte dient einzig als Buchungsgarantie. Die Residenz behält sich das Recht vor, eine Autorisierung der Kreditkarte vor Anreise vorzunehmen. Bei Nichtanreise oder Stornierung wird dem Gast möglicherweise ein Betrag in Rechnung gestellt (siehe Stornierungsbedingungen). Durch Ihre Zustimmung zu den in der Bestätigung enthaltenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ermächtigen Sie uns, die angegebene Kreditkarte mit dem Betrag zu belasten. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung für den Fall unvorhersehbarerer Ereignisse (Unfall, Krankheit, verspätete Anreise oder vorzeitige Abreise).

 

24. Anzahlung

Zum Zeitpunkt der Buchung wird keine Anzahlung erhoben. 

30 Tage vor der Ankunft wird der Gesamtbetrag für die Unterkunft von der Kreditkarte abgebucht.

Wird die Zahlung nicht innerhalb der vereinbarten Frist entrichtet, ist Swisspeak Experience SA berechtigt, den Reisevertrag nach Mahnung und erneuter Fristsetzung zu kündigen und dem Gast die Stornogebühren gemäss diesen Reisebedingungen in Rechnung zu stellen.

 

25. Preis und Bestpreisgarantie

Die auf unserer Internetseite angegebenen Preise sind äusserst wettbewerbsfähig. Wir möchten, dass Sie den niedrigsten Preis für Ihren Aufenthalt bezahlen. Sollten Sie Ihre Unterkunft bei der Buchung dennoch im Internet zu einem günstigeren Preis und zu denselben Reservationsbedingungen finden, werden wir unseren Preis dem niedrigeren Preis anpassen. Die Angaben des Währungsrechners sind rein informativ und können daher nicht als genau und gültig erachtet werden. Die zu einem bestimmten Zeitpunkt angegebenen Preise können Schwankungen unterliegen.

 

26. Datenschutzrichtlinie

Wir wissen, dass Ihnen der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten wichtig ist; daher garantiert Ihnen SWISS PEAK Experience SA, dass sämtliche an uns übermittelte Daten ausschliesslich für die von Ihnen vorgesehenen Zwecke verwendet werden.